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AGB zu unseren Ballonfahrten

Die Ballon Charter WESI GmbH (im Folgenden: der Anbieter) ist ein zugelassenes Luftfahrtunternehmen. Gegenstand ist die Durchführung einer Ballonfahrt. Der Kunde ist derjenige, der ein Ticket beim Anbieter kauft. Der Fahrgast ist eine natürliche Person, die an einer solchen Ballonfahrt teilnimmt. Der Kunde kann zugleich Fahrgast sein. Da unsere Tickets nicht Personen bezogen sind, bleibt der Zahler auch Vertragspartner. Dieses Vertragsverhältnis ändert sich erst nach der Einweisung der Fahrgäste vor Fahrtantritt und dem unterschrieben Beförderungsvertrag.

Eine Ballonfahrt dient nicht der Überbrückung einer bestimmten Distanz und zur Erreichung eines bestimmten Zielortes. Sinn und Zweck ist allein das Vergnügen der Ballonfahrt.

Der Anbieter kann auch andere Luftfahrtunternehmen zur Durchführung der Ballonfahrten beauftragen, sofern diese auch den Vorschriften des §20 LuftVG entsprechen.

§1 Vertragsabschluss:
Mit der Buchung erklärt der Kunde verbindlich, beim Anbieter eine Ballonfahrt buchen zu wollen. Der Anbieter ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Eine Annahme erfolgt schriftlich oder durch Rechnungsstellung.

§1.1 Online Buchungen
Wer ein Ticket Online bestellt geht mit dem Klicken auf den Button "Ticket kaufen" eine kostenpflichtige Zahlungsverpflichtung ein. § 312g BGB

§2 Gültigkeit der Tickets
Die Gültigkeit wird auf 2 Jahre festgesetzt. Ist ein Termin vereinbart und wird witterungsbedingt abgesagt, so verlängert sich das Ticket ab diesem Zeitpunkt wieder um weitere 6 Monate.

§2.1 Übertragbarkeit
Unsere Tickets sind übertragbar. Um ein Ticket während der Gültigkeit zu übertragen, bedarf es der Zustimmung des Anbieters, der dies auch schriftlich bestätigen muss. Die ursprüngliche Gültigkeit des Tickets bleibt davon unberührt.

§ 3 Fahrpreis
Der Fahrpreis lt. Preisliste/Rechnung, ist nach Annahme durch den Anbieter sofort fällig. Der angegebene Fahrpreis enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Anbieter kann die Durchführung einer Ballonfahrt verweigern, bis der vollständige Fahrpreis entrichtet ist.

§4 Termine
Der Fahrgast ist verpflichtet, nach Erhalt des Tickets einen Termin zur Durchführung der Ballonfahrt zu vereinbaren. Alle Terminvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Wetterlage. Der Passagier wird darauf hingewiesen, dass ein zunächst vereinbarter Termin auch seitens des Anbieters noch bis zum Abflugtermin aus Sicherheitsgründen verschoben werden kann. Der Anbieter weist darauf hin, dass Ballonfahrten nur saisonal durchgeführt werden können und die Wartezeit 3 Monate oder länger betragen kann. Auch kann es vorkommen, dass aus unterschiedlichen Gründen wie: schlechte Wetterlage, Kunde hat im Moment keine Zeit und meldet sich nicht mehr, von den Verschenkenden hat eine Person keine Zeit und will doch auch zuschauen, wenn der Beschenkte in die Luft geht, die Zeit der Durchführung bis zu 18 Monaten dauern kann.

4.1 Internet Termine
Der Anbieter stellt jedem Fahrgast ein "online Terminierungsportal" zur Verfügung. Von März bis November kann sich jeder Kunde mit seinem Namen und seiner Ticket Nr. einloggen und einen Termin vereinbaren. Fahrtermine werden nur immer für 4 Wochen im Voraus bekannt gegeben. Spezielle Wunschtermine können Sie gerne erfragen. Jeder Fahrgast muss seine Ticket Nr., Namen, Alter, Gewicht und Rufnummern dem Anbieter vorab mitteilen. Erst ab diesem Zeitpunkt können online Termine reserviert werden.

4.2 Telefonische Termine
Wer keinen Internetzugang besitzt muss sich telefonisch beim Anbieter melden. Die Termine werden dann mündlich vereinbart. Nach einem ausgefallenen Termin muss der Passagier einen neuen Termin vereinbaren.

§ 5 Verschiebung von Fahrterminen
Dem Anbieter steht das Recht zu, den Termin für eine Ballonfahrt aufzuheben, wenn Gründe der Flugsicherheit, insbesondere Witterungsbedingungen dies erforderlich machen. Dazu zählt auch: nach Dauerregen nasse Wiesen. Dem Kunden erwächst hieraus kein Rücktrittsrecht oder ein Recht auf Rückerstattung des Fahrpreises, er hat lediglich ein Recht auf Vereinbarung eines neuen Fahrttermins. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine drei- bis fünfmalige Neuterminierung durchaus üblich ist. Für den Fall der Verschiebung von Fahrtterminen steht dem Kunden kein Anspruch auf Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu. Bei online Terminvereinbarungen kann der Fahrgast mit der Absage sich direkt einen neuen Termin reservieren.

§5.1 Kundenseitige Terminverschiebungen
Ein Passagier kann seine geplante Ballonfahrt ohne Angabe von Gründen bis zu 24 Stunden vor Fahrtantritt absagen. Erfolgt eine Absage in einem Zeitraum kleiner als 24 Stunden und der Anbieter findet keine Ersatzpassagiere, gilt die Ballonfahrt als durchgeführt. Jeder Passagier ist für das rechtzeitige Erscheinen am Treffpunkt selbst verantwortlich. Erscheint ein Fahrgast gar nicht oder verspätet gilt die Ballonfahrt als erledigt. Erscheint ein Passagier nicht zu seiner Ballonfahrt und diese muss vor Ort abgesagt werden, so bleibt sein Anspruch auf die Ballonfahrt bestehen.

§ 6 Widerrufsrecht
Ausschließlich der Kunde-nicht der Fahrgast- hat ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Er kann die Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung des Fahrscheins widerrufen. Auch im Falle des Widerrufs ist der Verbraucher zur Rücksendung des Fahrscheins verpflichtet. Das Rückgabe- und Widerrufs Recht erlischt, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufs Frist begonnen hat.

§ 7. Stornierungen:
Bei Stornierungen ab dem 30. Tag bis 3 Monate nach Erwerb berechnen wir eine Stornogebühr von 20 % des Kaufpreises. Ab dem 3. Monat bis zum Ende des Gültigkeitszeitraumes des Tickets berechnen wir eine Stornogebühr von 50 % des Kaufpreises. Nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Stornierungen können nur durch den Kunden (Zahler) des /der Tickets erfolgen, nicht aber durch die Beschenkten.

§ 8 Ausschluss von Fahrgästen
Der Anbieter hat das Recht, bestimmte Passagiere aus wichtigen Gründen von der Fahrt auszuschließen. Der Fahrpreis wird in diesen Fällen nicht zurück erstattet. Das Ausschlussrecht besteht insbesondere bei Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, oder bei Personen, die Waffen bei sich führen oder den Sicherheitsanweisungen des Ballonführers nicht Folge leisten. Von der Beförderung ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen nur eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit besteht oder innerhalb der Schwangerschaft. Der Fahrgast ist verpflichtet, dem Anbieter eine solche Einschränkung unverzüglich mitzuteilen. Jeder Fahrgast ist verpflichtet mit gescheitem Schuhwerk zu erscheinen. Jesuslatschen, Flip Flops, Pumps oder Sandalen führen zur Ablehnung einer Beförderung und somit ist die Ballonfahrt verfallen.

§ 9 Haftung
Die Haftung des Anbieters insbesondere wegen Personen- oder Sachschäden richtet sich nach internationalen Bestimmungen sowie dem Luftverkehrsgesetz.

§ 12 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

AGB´S sind wichtig

Wir bräuchten keine AGB`s, wenn es keine Anwälte gäbe. Lesen Sie sich in aller Ruhe die AGB durch. Wichtig scheint uns: Was passiert wenn ein Fahrgast nicht erscheint zu seiner Ballonfahrt. Was ist wenn der Fahrgast kurzfristig absagt.