die nächsten Passagiere

EU - Recht ab April 2015

Seit dem 08.04.2015 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches die Beförderung gegen Entgelt in einem Ballon regelt.

Die Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt bedarf einer Genehmigung als Luftfahrtunternehmen.

Ballonsportgruppen oder Vereine sind keine Luftfahrtunternehmen.
Fragen Sie einfach nach der Lizenznummer, dann sind Sie immer auf der richtigen Seite. Wir haben die Nummer: DE.SL.AO.001

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